1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Firma „Fahrzeugsattlerei Sophie Grill“ sind verbindlich ab der Geschäftsanbahnung, ferner für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Bestellern (Kunden), auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

2. Zustandekommen des Vertrags

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot und gilt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Übersendung oder Bereitstellung der zu reparierenden Ware oder bestellten Ware als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt.

2.2 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages, Nebenabreden oder das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

2.3 Die Firma Fahrzeugsattlerei Sophie Grill behält sich das Recht vor, nach bereits erfolgter Angebotslegung, aber noch vor dem endgültigen Vertragsabschluss bzw. der Auftragsbestätigung – ohne Angaben von Gründen – den Auftrag abzulehnen.

2.4 Die Firma Fahrzeugsattlerei Sophie Grill behält sich weiters das Recht vor, auch nach einem bereits erhaltenen und gegengezeichneten Angebot/Bestellung/Auftrag – wenn es im Zuge der Auftragserfüllung um einseitige Änderungswünsche/Forderungen (z.B. entgegen unserer AGB’s) des Kunden kommt – ohne Angaben von Gründen – den Auftrag zu stornieren bzw. abzulehnen. In diesem Fall werden die bis dato angefallenen effektiven Kosten als Aufwandsentschädigung dem Kunden/Auftraggeber in Rechnung gestellt.

3. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz von Firma Fahrzeugsattlerei Sophie Grill, A-5020 Salzburg, Theodor Körner Straße 6, oder die Betriebsstätte eines von uns ausgewählten Werkstatt-Partners.

4. Preise

4.1 Unsere Preise richten sich nach Aufwand und zeitlicher Inanspruchnahme.

4.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Erfüllungsort. Vereinbarte Nebenleistungen (z.B. Überführungskosten, Fahrzeugbesichtigung) werden zusätzlich berechnet.

4.3 Als Betrieb behalten wir uns das Recht vor, bei Nicht-Zustandekommen eines Auftrages den uns entstandenen Aufwand für alle von uns erbrachten Leistungen durch Zurverfügungstellung unserer Zeit und unseres exklusiven Know-How, und zwar für alle Beratungstätigkeiten (telefonisch, per E-Mail, persönlich) in Rechnung zu stellen, und zwar unabhängig davon ob der Aufwand vor Angebotsstellung, vor Auftragserteilung, während der Planungsphase oder bereits nach Erstellung eines verbindlichen Angebotes entstanden ist. Als Berechnungsgrundlage gilt unsere aktuelle Dienstleistungs-Preisliste, welche per E-Mail angefordert werden kann.

4.4 Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu bezahlen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen.

4.5 Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine öffentliche Körperschaft oder ein Unternehmer, gilt immer unser am Tag der Lieferung gültige Preis.

4.6 Aufrechnungsrechte gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenforderung durch eine richterliche Entscheidung (Urteil, Beschluss) rechtskräftig und vollstreckbar festgestellt oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt ist.

5. Lieferzeit

5.1 Liefertermine und Lieferfristen, gleichgültig ob verbindlich oder unverbindlich, sind schriftlich zu vereinbaren. Nachträgliche Vertragsänderungen führen zur Verlängerung der Lieferfrist.

5.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

5.3 Ein Leihfahrzeug wird bei Lieferverzug nicht zu Verfügung gestellt.

5.4 Die Aussagen zu Liefer- und Leistungsterminen gelten vorbehaltlich eventueller Verzögerungen, die Fahrzeugsattlerei Sophie Grill nicht zu vertreten hat, insbesondere im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie.

6. Abnahme und Abnahmeverzug

6.1 Der Besteller hat die Pflicht, die Lieferung innerhalb einer Woche nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

6.2 Nimmt der Besteller die Lieferung innerhalb einer Woche nach Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach schriftlicher Setzung einer weiteren Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten, die Ware anderweitig zu verwerten sowie Schadenersatz zu verlangen. Im Falle des Vertragsrücktritts gilt eine Konventionalstrafe von 15% des Preises als vereinbart.

6.3 Ein über die Konventionalstrafe hinausgehender Schadenersatzanspruch steht uns zu, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen können.

6.4 Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir ausschließlich Lagerteile austauschen bzw. zurücknehmen
können. Für diese Rücknahme bzw. einen von Ihnen vertretenen Umtausch solcher Lagerteile verrechnen wir 20 % Manipulationsgebühr.

6.5 Für eigens angefertigte oder bestellte Materialien bzw. Einbauteile besteht keine Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeit. In diesem Fall wird der volle Warenpreis fällig gestellt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferung bis zum Eingang aller an uns zu leistenden Zahlungen, die in Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, vor. Dazu gehören auch nachträgliche Leistungen wie Reparaturen, Ersatzteillieferungen und sonstige Leistungen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

7.2 Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Besteller zum Besitz und Gebrauch der Sache berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag sowie den nachfolgenden Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Bei Verletzung dieser Verpflichtungen können wir die Sache vom Besteller heraus verlangen und vom Vertrag zurücktreten.

7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Er hat alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Sache aufgewendet werden müssen.

7.4 Eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung der Sache sowie deren Verarbeitung oder Umbildung durch den Besteller ist nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zulässig. Eine Bearbeitung der Sache wird stets für uns vorgenommen. Wird die Sache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer alten Sache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung.

7.5 Der Besteller ist verpflichtet, die Sache auf eigene Kosten in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vom Hersteller sowie von uns vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderliche Instandsetzungen unverzüglich von uns oder einer von uns oder vom Hersteller autorisierten Werkstatt ausführen zu lassen. Dies ist schriftlich nachzuweisen.

7.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers in dem Ausmaß freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

8. Gewährleistung

8.1 Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Im Falle der Lieferung einer mangelfreien Sache ist der Besteller verpflichtet, die mangelhafte an uns herauszugeben.

8.2 Der Besteller ist nur dann berechtigt, Preisminderung zu begehren, wenn die Verbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache innerhalb angemessener Fristen aus Gründen, die wir zu vertreten haben, fehlschlägt oder nicht möglich ist.

8.3 Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn und sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.

8.4 Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.5 Bei unnachlässiger Handhabung bzw. fahrlässiger Handhabung erlischt unverzüglich die Gewährleistung.

8.6 Ein Leihfahrzeug wir bei Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten nicht zu Verfügung gestellt.

8.7 Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass

• der Besteller einen Fehler nicht unverzüglich angezeigt und nicht unverzüglich Gelegenheit zur Verbesserung gegeben hat
• die Sache unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist
• die Sache zuvor in einem von uns oder dem Hersteller nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist
• in die Sache Teile eingebaut wurden, deren Verwendung der Hersteller oder wir nicht genehmigt haben oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller oder uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist
• der Besteller die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege der Sache nicht befolgt hat, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass dies für den Mangel nicht ursächlich war.

8.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher bei neuen Sachen 24 Monate, bei gebrauchten Sachen 12 Monate und in allen anderen Fällen 6 Monate ab Übergabe der Sache. Für Unternehmer beträgt die Gewährungsfrist bei neuen Sachen 12 Monate und in allen anderen Fällen 6 Monate ab Übergabe der Sache.

9. Zahlungsbedingungen

Unser Angebot ist in sich geschlossen und ausschließlich als Gesamtpaket gültig, sollten demzufolge einzelne Positionen nachträglich herausgenommen werden und /oder sich die angebotenen Stückzahlen ändern, führt dies gegebenenfalls auch zu Änderungen der Einheitspreise und der damit verbundenen Gewährleistung.

Nach dem Eingang der schriftlichen Bestellung erhalten Sie von uns die Auftragsbestätigung sowie die dazugehörige Rechnung. Der Zahlungseingang auf unserem Firmenkonto ist Voraussetzung und Bedingung für die Bestellung der für den Auftrag benötigten Komponenten bzw. Ersatzteile. Zahlungsverzug kann zu einer verspäteten Warenbestellung führen, wodurch gegebenenfalls der vereinbarte, bzw. der gewünschte Liefertermin nicht mehr garantiert werden können, wofür wir keine Haftung übernehmen.
Unsere verbindlichen Angebote werden von uns mit Zeitaufwand sehr sorgfältig erstellt, daher behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den entstandenen zeitlichen Aufwand bei Nichtannahme des Angebotes laut unserer aktuellen Preisliste zu verrechnen.

Sollte eine nachträgliche Beauftragung innerhalb von 30 Tagen gerechnet vom Datum des Angebots erfolgen, wird selbstverständlich die bezahlte Summe des verrechneten Angebotes vom Gesamtrechnungsbetrag in Abzug gebracht.

Bei Zahlungsverzug sind vom Kunden bankübliche Verzugszinsen zu bezahlen. Die Firma Fahrzeugsattlerei Sophie Grill ist im Falle des Zahlungsverzuges ferner berechtigt, Lieferungen aus anderen Bestellungen des Kunden so lange zurückzuhalten sowie sämtliche gegen den Kunden gerichtete Ansprüche fällig zu stellen. Die Aushändigung der Ware bzw. des bestellten Umbaus oder Reparatur bedingt im Vorhinein den Zahlungseingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf unserem Firmenkonto. Die Bankdaten finden Sie in der Fußzeile.

 10. Mängelrügen

Offensichtliche Mängel sind an Firma Fahrzeugsattlerei Sophie Grill unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Firma Fahrzeugsattlerei Sophie Grill zu halten. Ein Verstoß gegen die verstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegen Firma Fahrzeugsattlerei Sophie Grill aus.

11. Urheberrecht

Nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes sind die Darstellungen egal ob wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Skizzen und plastische Darstellungen durch das Urheberrecht geschützt. Die Weitergabe, Kopie oder nicht erlaubte Weiterverwendung ist verboten und hat bei Zuwiderhandlung strafrechtliche als auch finanzielle Konsequenzen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Erfüllungsort der Firma Fahrzeugsattlerei Sophie Grill. Für Verbraucher iSd § 14 KSchG richtet sich in dessen Anwendungsbereich die Zuständigkeit nach dieser Bestimmung, im Anwendungsbereich der Art 15 bis 17 EuGVVO nach diesen Bestimmungen, im Übrigen gilt auch für Verbraucher als Gerichtsstand der Erfüllungsort. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen (z.B.: öIPRG).